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Cresting Breeze Renovierung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 15. März 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Cresting Breeze Renovierung (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Handwerks- und Dienstleistungen im Bereich Renovierung, Sanierung und Modernisierung.

Cresting Breeze Renovierung
Hauptstraße 127
10827 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 8765 4321
E-Mail: [email protected]

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
  • Schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nach Erhalt einer Bestellung
  • Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Allgemein

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den beigefügten Unterlagen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.2 Materialien

Die Beschaffung der Materialien erfolgt durch den Auftragnehmer, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer gewährleistet die handelsübliche Qualität der verwendeten Materialien.

3.3 Änderungen

Änderungen des Leistungsumfangs sind nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien gültig. Daraus resultierende Mehr- oder Minderkosten werden entsprechend berechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt nach folgendem Schema:

  • 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 50% bei Materialieferung/Baubeginn
  • 20% bei vollständiger Fertigstellung und Abnahme

4.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Arbeiten einzustellen.

§ 5 Ausführungsfristen

5.1 Termine

Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.

5.2 Verzögerungen

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder Lieferengpässe berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Die Baustelle rechtzeitig und in geeignetem Zustand zur Verfügung zu stellen
  • Erforderliche Genehmigungen einzuholen
  • Strom- und Wasseranschlüsse kostenfrei zur Verfügung zu stellen
  • Zugang zur Baustelle zu gewähren
  • Eigene Gegenstände rechtzeitig zu entfernen oder zu sichern

§ 7 Abnahme

7.1 Verfahren

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Dabei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das eventuelle Mängel dokumentiert.

7.2 Verweigerung

Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7.3 Fiktive Abnahme

Wird die Abnahme ohne sachlichen Grund verweigert oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung durchgeführt, gilt das Werk als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauleistungen und 2 Jahre für sonstige Leistungen, beginnend mit der Abnahme.

8.2 Mängelansprüche

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer berechtigt, zunächst nachzubessern. Erst nach erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber andere Gewährleistungsrechte geltend machen.

8.3 Ausschluss

Die Gewährleistung entfällt bei:

  • Unsachgemäßer Nutzung oder Behandlung
  • Natürlicher Abnutzung
  • Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Verwendung vom Auftraggeber beigestellter Materialien

§ 9 Haftung

9.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

9.2 Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt 2 Millionen Euro je Schadenfall.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung entstehen Miteigentumsrechte entsprechend dem Wert der gelieferten Materialien.

§ 11 Kündigung

11.1 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.

11.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen.

§ 12 Urheberrecht

Planungsleistungen, Entwürfe und ähnliche Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.

§ 13 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln und nur für die Auftragsabwicklung zu verwenden. Details regelt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Streitbeilegung

14.1 Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten bemühen sich beide Parteien zunächst um eine außergerichtliche Einigung. Hierfür kann die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer in Anspruch genommen werden.

14.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

15.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

15.3 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 16 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

16.1 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung.

16.2 Informationspflichten

Verbraucher werden vor Vertragsschluss über alle wesentlichen Vertragsdaten informiert, insbesondere über Preise, Leistungsumfang und Ausführungszeiten.

Fragen zu unseren AGB?

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

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