Energetische Sanierung: Förderungen und steuerliche Vorteile nutzen

Energetische Sanierungen werden staatlich gefördert und steuerlich begünstigt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bis zu 50% der Kosten sparen können.

A+ % Energetische Sanierung mit Förderung

Die energetische Sanierung Ihres Eigenheims ist nicht nur gut für die Umwelt und Ihren Komfort, sondern wird auch vom Staat großzügig gefördert. Mit den richtigen Förderungen und steuerlichen Vorteilen können Sie bis zu 50% Ihrer Investitionskosten zurückerhalten.

Warum energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung bringt Ihnen multiple Vorteile:

  • Energiekosteneinsparung: Bis zu 80% weniger Heizkosten
  • Wohnkomfort: Besseres Raumklima und weniger Zugluft
  • Wertsteigerung: Höherer Immobilienwert
  • Umweltschutz: Reduzierte CO₂-Emissionen
  • Staatliche Förderung: Hohe Zuschüsse und günstige Kredite

Förderungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die KfW bietet verschiedene Programme für energetische Sanierungen:

KfW 261 - Wohngebäude-Kredit

  • Kreditbetrag: Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zinssatz: Bereits ab 0,01% effektiver Jahreszins
  • Tilgungszuschuss: Bis zu 37.500 Euro
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 5 Jahre

KfW 262 - Wohngebäude-Zuschuss

  • Zuschuss: Bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit
  • Förderhöhe: 25% der förderfähigen Kosten
  • Keine Rückzahlung: Reiner Zuschuss, nicht rückzahlbar
  • Antragstellung: Vor Vorhabenbeginn

KfW 270 - Erneuerbare Energien

  • Kreditbetrag: Bis zu 150.000 Euro
  • Verwendung: Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft
  • Zinssatz: Besonders günstige Konditionen
  • Laufzeit: Bis zu 20 Jahre

BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Das BAFA fördert vor allem den Heizungstausch und erneuerbare Energien:

Heizungsförderung

  • Wärmepumpe: Bis zu 70% Förderung
  • Pelletkessel: Bis zu 20% Förderung
  • Solarthermie: Bis zu 25% Förderung
  • Hybridheizungen: Bis zu 20% Förderung

Heizungsoptimierung

  • Förderquote: 15% der Nettokosten
  • Maßnahmen: Hydraulischer Abgleich, Pumpen, Thermostate
  • Mindestförderung: 300 Euro
  • Höchstförderung: 25.000 Euro

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Alternativ zu KfW- und BAFA-Förderung können Sie die steuerliche Förderung nutzen:

Förderfähige Maßnahmen

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Steuerersparnis

  • 1. und 2. Jahr: Je 7% der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro
  • 3. Jahr: 6% der Aufwendungen, maximal 12.000 Euro
  • Gesamtförderung: Maximal 40.000 Euro über 3 Jahre
  • Mindestkosten: 2.000 Euro pro Maßnahme

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das BEG ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für energieeffizientes Bauen und Sanieren:

BEG Wohngebäude (BEG WG)

  • Systemförderung: Für Komplettsanierungen
  • Einzelmaßnahmen: Für einzelne Sanierungsschritte
  • Bonus: Zusätzliche Förderung für serielle Sanierung
  • iSFP-Bonus: 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan

Regionale und kommunale Förderungen

Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen:

Beispiele regionaler Förderungen

  • Bayern: 10.000-Häuser-Programm
  • Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus-Programm
  • Nordrhein-Westfalen: progres.nrw
  • Berlin: Berliner Modernisierungsprogramm

Wichtige Voraussetzungen für Förderungen

Allgemeine Anforderungen

  • Antragstellung: Immer vor Vorhabenbeginn
  • Energieeffizienz-Experte: Einbindung eines zertifizierten Experten
  • Fachbetrieb: Ausführung durch qualifizierten Handwerker
  • Mindestanforderungen: Einhaltung technischer Mindestanforderungen

Technische Anforderungen

  • U-Werte: Bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten
  • Effizienzklassen: Bei Fenstern und Türen
  • JAZ: Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen
  • Wirkungsgrad: Bei neuen Heizungsanlagen

Kombinationsmöglichkeiten

Verschiedene Förderungen können teilweise kombiniert werden:

Förderkombinationen

  • KfW + BAFA: Möglich für verschiedene Maßnahmen
  • KfW + Regional: Oft kombinierbar
  • BAFA + Regional: Meist möglich
  • Steuer + KfW/BAFA: Nicht möglich - Entscheidung erforderlich

Praktisches Vorgehen

1. Energieberatung

Lassen Sie eine geförderte Energieberatung durchführen. Diese kostet Sie nur etwa 200-400 Euro (statt 1.300-1.700 Euro) und ist Grundlage für alle weiteren Schritte.

2. Sanierungsfahrplan erstellen

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt die optimale Reihenfolge der Maßnahmen und bringt 5% Förderbonus.

3. Förderantrag stellen

Beantragen Sie die Förderung immer vor Beginn der Maßnahmen. Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie dabei.

4. Angebote einholen

Holen Sie mehrere Angebote von qualifizierten Fachbetrieben ein und achten Sie auf die Fördervoraussetzungen.

5. Umsetzung überwachen

Achten Sie auf die fachgerechte Ausführung und dokumentieren Sie alle Maßnahmen für den Fördernachweis.

Häufige Fehler vermeiden

  • Zu spät beantragen: Förderantrag immer vor Vorhabenbeginn
  • Ohne Experten: Energieeffizienz-Experte ist oft Pflicht
  • Unqualifizierte Firmen: Nur zertifizierte Fachbetriebe beauftragen
  • Unvollständige Unterlagen: Alle Nachweise sorgfältig sammeln
  • Förderungen übersehen: Alle Programme prüfen und kombinieren

Aktuelle Entwicklungen 2025

Für 2025 sind weitere Verbesserungen der Förderungen geplant:

  • Erhöhte Förderquoten: Besonders für Wärmepumpen
  • Vereinfachte Anträge: Digitalisierung der Antragsprozesse
  • Neue Bonus-Programme: Für innovative Technologien
  • Erweiterte Zielgruppen: Auch für Vermieter interessanter

Förderberatung für Ihre Sanierung

Nutzen Sie unsere Expertise für die optimale Förderung Ihrer energetischen Sanierung. Wir unterstützen Sie von der Beratung bis zur Umsetzung.

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