Die energetische Sanierung Ihres Eigenheims ist nicht nur gut für die Umwelt und Ihren Komfort, sondern wird auch vom Staat großzügig gefördert. Mit den richtigen Förderungen und steuerlichen Vorteilen können Sie bis zu 50% Ihrer Investitionskosten zurückerhalten.
Warum energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung bringt Ihnen multiple Vorteile:
- Energiekosteneinsparung: Bis zu 80% weniger Heizkosten
- Wohnkomfort: Besseres Raumklima und weniger Zugluft
- Wertsteigerung: Höherer Immobilienwert
- Umweltschutz: Reduzierte CO₂-Emissionen
- Staatliche Förderung: Hohe Zuschüsse und günstige Kredite
Förderungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW bietet verschiedene Programme für energetische Sanierungen:
KfW 261 - Wohngebäude-Kredit
- Kreditbetrag: Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Zinssatz: Bereits ab 0,01% effektiver Jahreszins
- Tilgungszuschuss: Bis zu 37.500 Euro
- Laufzeit: 4 bis 35 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 5 Jahre
KfW 262 - Wohngebäude-Zuschuss
- Zuschuss: Bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit
- Förderhöhe: 25% der förderfähigen Kosten
- Keine Rückzahlung: Reiner Zuschuss, nicht rückzahlbar
- Antragstellung: Vor Vorhabenbeginn
KfW 270 - Erneuerbare Energien
- Kreditbetrag: Bis zu 150.000 Euro
- Verwendung: Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft
- Zinssatz: Besonders günstige Konditionen
- Laufzeit: Bis zu 20 Jahre
BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Das BAFA fördert vor allem den Heizungstausch und erneuerbare Energien:
Heizungsförderung
- Wärmepumpe: Bis zu 70% Förderung
- Pelletkessel: Bis zu 20% Förderung
- Solarthermie: Bis zu 25% Förderung
- Hybridheizungen: Bis zu 20% Förderung
Heizungsoptimierung
- Förderquote: 15% der Nettokosten
- Maßnahmen: Hydraulischer Abgleich, Pumpen, Thermostate
- Mindestförderung: 300 Euro
- Höchstförderung: 25.000 Euro
Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Alternativ zu KfW- und BAFA-Förderung können Sie die steuerliche Förderung nutzen:
Förderfähige Maßnahmen
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Steuerersparnis
- 1. und 2. Jahr: Je 7% der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro
- 3. Jahr: 6% der Aufwendungen, maximal 12.000 Euro
- Gesamtförderung: Maximal 40.000 Euro über 3 Jahre
- Mindestkosten: 2.000 Euro pro Maßnahme
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das BEG ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für energieeffizientes Bauen und Sanieren:
BEG Wohngebäude (BEG WG)
- Systemförderung: Für Komplettsanierungen
- Einzelmaßnahmen: Für einzelne Sanierungsschritte
- Bonus: Zusätzliche Förderung für serielle Sanierung
- iSFP-Bonus: 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan
Regionale und kommunale Förderungen
Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen:
Beispiele regionaler Förderungen
- Bayern: 10.000-Häuser-Programm
- Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus-Programm
- Nordrhein-Westfalen: progres.nrw
- Berlin: Berliner Modernisierungsprogramm
Wichtige Voraussetzungen für Förderungen
Allgemeine Anforderungen
- Antragstellung: Immer vor Vorhabenbeginn
- Energieeffizienz-Experte: Einbindung eines zertifizierten Experten
- Fachbetrieb: Ausführung durch qualifizierten Handwerker
- Mindestanforderungen: Einhaltung technischer Mindestanforderungen
Technische Anforderungen
- U-Werte: Bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten
- Effizienzklassen: Bei Fenstern und Türen
- JAZ: Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen
- Wirkungsgrad: Bei neuen Heizungsanlagen
Kombinationsmöglichkeiten
Verschiedene Förderungen können teilweise kombiniert werden:
Förderkombinationen
- KfW + BAFA: Möglich für verschiedene Maßnahmen
- KfW + Regional: Oft kombinierbar
- BAFA + Regional: Meist möglich
- Steuer + KfW/BAFA: Nicht möglich - Entscheidung erforderlich
Praktisches Vorgehen
1. Energieberatung
Lassen Sie eine geförderte Energieberatung durchführen. Diese kostet Sie nur etwa 200-400 Euro (statt 1.300-1.700 Euro) und ist Grundlage für alle weiteren Schritte.
2. Sanierungsfahrplan erstellen
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt die optimale Reihenfolge der Maßnahmen und bringt 5% Förderbonus.
3. Förderantrag stellen
Beantragen Sie die Förderung immer vor Beginn der Maßnahmen. Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie dabei.
4. Angebote einholen
Holen Sie mehrere Angebote von qualifizierten Fachbetrieben ein und achten Sie auf die Fördervoraussetzungen.
5. Umsetzung überwachen
Achten Sie auf die fachgerechte Ausführung und dokumentieren Sie alle Maßnahmen für den Fördernachweis.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu spät beantragen: Förderantrag immer vor Vorhabenbeginn
- Ohne Experten: Energieeffizienz-Experte ist oft Pflicht
- Unqualifizierte Firmen: Nur zertifizierte Fachbetriebe beauftragen
- Unvollständige Unterlagen: Alle Nachweise sorgfältig sammeln
- Förderungen übersehen: Alle Programme prüfen und kombinieren
Aktuelle Entwicklungen 2025
Für 2025 sind weitere Verbesserungen der Förderungen geplant:
- Erhöhte Förderquoten: Besonders für Wärmepumpen
- Vereinfachte Anträge: Digitalisierung der Antragsprozesse
- Neue Bonus-Programme: Für innovative Technologien
- Erweiterte Zielgruppen: Auch für Vermieter interessanter
Förderberatung für Ihre Sanierung
Nutzen Sie unsere Expertise für die optimale Förderung Ihrer energetischen Sanierung. Wir unterstützen Sie von der Beratung bis zur Umsetzung.
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